Wissenswertes von A bis Z
Damit der Umzug in unsere Einrichtung so reibungslos wie möglich verläuft: Auf dieser Seite erhalten künftige Bewohner und ihre Angehörigen wichtige Informationen und wertvolle Hinweise, die den Aufnahmeprozess für beide Seiten erleichtern.
Anmeldung
Sie können sich vorstellen, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen sich bei uns wohlfühlt? Dann vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. Wir informieren Sie umfassend und leiten die ersten Schritte der Anmeldung in die Wege.
Für eine Anmeldung bei uns beachten Sie bitte die folgenden Punkte:
- Informieren Sie uns daß Sie Interesse an einem Pflegeplatz in unserer Einrichtung haben, damit wir gemeinsam schauen können ob wir zum gewünschten Zeitpunkt einen Platz anbieten können und ob unser Angebot das Richtige ist.
- Um die gute und auf die Wünsche der neuen Bewohner zugeschnittenen Pflege weiterführen zu können, bitten wir Sie unseren "Biographie- und Hilfebogen bei Einzug" vorab auszufüllen.
- Bitte füllen Sie für die Verwaltung das Formular "Anmeldung" aus und reichen es vorab ein.
- Bringen Sie etwas Zeit am Einzugstag mit, damit wir den Heimvertrag und die Anträge auf finanzielle Unterstützung besprechen können.
- Ein guter Einzugszeitpunkt ist zum Mittagessen, essen Sie bei uns mit Ihrem Angehörigen zu Mittag, wir laden Sie ein.
Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 4392 92700 oder direkt über unser Kontaktformular.
Finanzielle Unterstützung Ihrer Pflegekasse
Pflegestufen
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, hat er aufgrund der gesetzlichen Pflegeversicherung prinzipiell Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Um möglichst jedem Schweregrad und jeder Pflegesituation gerecht zu werden, hat die Pflegekasse die Bedürftigkeit nach Pflegestufen eingeteilt.
Pflegestufe I: Erheblich Pflegebedürftige
Personen, die für mindestens zwei Verrichtungen im Bereich Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Außerdem besteht bereits ein Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung mehrmals pro Woche.
Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege (Stand 2009): 1.023 €
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige
Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen. Außerdem ist mehrmals pro Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung notwendig.
Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege (Stand 2009): 1.279 €
Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige
Diese Personen bedürfen täglich rund um die Uhr und auch nachts der Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen. Eine hauswirtschaftliche Versorgung ist mehrmals die Woche notwendig.
Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege (Stand 2010): 1.510 €
Kurzzeitpflege §42 SGB XI
Pro Jahr stehen 28 Tage bis zu einem Betrag von 1510 € für Kurzzeitpflege zur Verfügung. Es werden von der Pflegekasse bei bestehender Pflegestufe die pflegebedingten Kosten übernommen. Die Kurzzeitpflege kann auf verschiedene Tage im Jahr verteilt werden.
Verhinderungspflege § 39 SGB XI
genau wie bei der kurzzeitpflege stehen auch bei der Verhinderungspflege pro Jahr 28 Tage bis zu einem Betrag von 1510 € für Verhinderungspflege zur Verfügung. Es werden von der Pflegekasse bei bestehender Pflegestufe die pflegebedingten Kosten übernommen. Auch die Verhinderungspflege kann auf verschiedene Tage im Jahr verteilt werden.
Zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsbedarf
Hat der Gutachter des MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkasse) einen erheblichen Betreuungsbedarf festgestellt, so stehen Ihnen bei ambulanter Pflege zusätzlich monatliche Leistungen von 100 bis 200 € für die Betreuung ihres Angehörigen zur Verfügung. Dieses Geld können Sie zur Entlastung einsetzen und z. B. die Tagespflege in Anspruch nehmen. Im Pflegeheim können wir diesen Betrag direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Diese Leistung steht nicht für grundpflegerische- und hauswirtschaftliche Leistungen zur Verfügung sondern nur für Betreuungsleistungen und kann nur für nach "Landesrecht"anerkannte Betreuungsangebote eingesetzt werden.
Finanzielle Unterstützung und Zuschüsse
Investitionskostenzuschuss bei Kurzzeitpflege
liegt die schriftl. Genehmigung der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse vor, dann stellen wir beim Amt für Soziales in Rendsburg einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss. Das Amt übernimmt 90 % der Investitionskosten, für den Zeitraum der Kurzzeitpflege, das sind derzeit 11,93 € täglich. Wir stellen diesen Betrag nach Abschluss der Kurzzeitpflege direkt dem Amt in Rechnung und schreiben Ihnen den Betrag auf der Rechnung gut.
Investitionskostenzuschuss bei Tagespflege
liegt die schriftl. Genehmigung der Kostenübernahme der Tagespflege von der Pflegekasse vor, dann stellen wir beim Amt für Soziales in Rendsburg einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss. Das Amt übernimmt 90 % der Investitionskosten, für die Tage die Sie in die Tagespflege kommen, das sind derzeit 8,28 € täglich. Wir stellen diesen Betrag am Monatsende direkt dem Amt in Rechnung und schreiben Ihnen den Betrag auf der Rechnung gut.
Weiterhin kann bei dauerhaftem stationärem Aufenthalt noch beim Amt für Soziales noch beantragt werden
- Pflegewohngeld
- Wohngeld
- Grundsicherung, Hilfe zur Pflege und Übernahme der ungedeckten Heimkosten
Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Kurz- und Langzeitpflege Dr. R. Blitz GmbH
